Das E-Rezept
Rezept per Smartphone-App einsehen und in den ina Apotheken einlösen
Das rosa Papierrezept, auf dem Ärztinnen und Ärzte ihren PatientInnen Medikamente verordnen, wird seit 2024 vom sogenannten E-Rezept abgelöst. MedizinerInnen stellen die Verordnungen elektronisch aus. Das E-Rezept wird dann verschlüsselt auf einem zentralen Server abgelegt. Die PatientInnen können ihr Rezept in der E-Rezept-App einsehen und in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen. Sie können es uns vorab auch senden und prüfen lassen, ob das Arzneimittel bei uns vorrätig ist oder gegebenenfalls unseren Botendienst in Anspruch nehmen.
Genauere Infos:
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Für die rein digitale Verwaltung des E-Rezepts benötigen die PatientInnen neben der App eine spezielle Gesundheitskarte inklusive PIN von ihrer Krankenkasse.
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Das E-Rezept gilt zunächst nur für Arzneimittel. Hilfsmittel und besondere Medikamente, zum Beispiel solche, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, sollen erst später übers E-Rezept verordnet werden können.
Keine Sorge!
Für Versicherte, die kein Smartphone besitzen, darf das E-Rezept auch ausgedruckt werden. Der Ausdruck wird dann in den Apotheken erfasst. Die PatientInnen bleiben auch weiterhin Herr über ihr Rezept, können es vernichten oder von Angehörigen einlösen lassen.
Wir von den ina Apotheken sind beim E-Rezept mit dabei und versorgen sie optimal und zeitgemäß mit Ihren Arzneimitteln!